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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/clients/client792/web1931/web/wp-includes/functions.php on line 6114Stand September 2023
§ 1 Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (nachfolgend „BAMOS“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von BAMOS ausdrücklich schriftlich anerkannt.
4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und / oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
2. BAMOS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch BAMOS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers und Vollständigkeitserklärung
1. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2. Der Kunde sorgt dafür, dass BAMOS alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen erhält, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums
1. Die Urheberrechte an den von BAMOS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei BAMOS. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von BAMOS zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von BAMOS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
2. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt BAMOS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 5 Gewährleistung
1. BAMOS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
2. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
§ 6 Haftung und Schadenersatz
1. BAMOS haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die von BAMOS beigezogene Dritte zurückgehen.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von BAMOS zurückzuführen ist.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
1. BAMOS ist verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält, zu halten.
2. Weiters verpflichtet sich BAMOS über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
3. BAMOS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
5. BAMOS ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet BAMOS Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
§ 8 Honorar
1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält BAMOS ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen Kunden und BAMOS. BAMOS ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch BAMOS fällig.
2. BAMOS wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zu ersetzen.
4. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch BAMOS, so behält BAMOS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die BAMOS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist BAMOS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§ 9 Elektronische Rechnungslegung
BAMOS ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BAMOS einverstanden.
§ 10 Dauer des Vertrages
1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
2.Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
a) wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
b) wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
c) wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von BAMOS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von BAMOS eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von BAMOS. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von BAMOS zuständig.